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Darf die Pflegekraft Medikamente richten und geben?

Das Richten und Verabreichen der Medikamente fällt in den nicht von Acuritas abgedeckten Leistungsbereich des SGB V. Nur Angehörige, ein Arzt oder ein dafür zugelassener lokaler Pflegedienst dürfen Medikamente richten oder verabreichen. Die entstehenden Kosten können auf Verordnung vom Arzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.