Darf die Pflegekraft Spritzen setzen?
Spritzen setzen fällt in den nicht von Acuritas abgedeckten Leistungsbereich des SGB V. Das Setzen von Spritzen darf nur von Angehörigen, dem Arzt oder in Zusammenarbeit mit einem lokalen Pflegedienst erfolgen. Die entstehenden Kosten können auf Verordnung vom Arzt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.